Maskenpflicht in der Schule
Angesichts des zuletzt drastischen Anstiegs von Corona-Neuinfektionen wurde seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulgebäuden verordnet. Die Maskenpflicht gilt innerhalb der Schule.
Während des Unterrichts darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden!
Anbei die Information im Wortlaut:
„Zusätzlich zu den in der Corona-Ampel für Schulen definierten Maßnahmen gilt ab Montag, 14.09.2020, für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS). Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann. Diese Maßnahme unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und trägt zur allgemeinen Prävention bei.“
Wir bitten Sie Ihr Kind mit einem Mund-Nasen-Schutz auszustatten!
Vielen Dank!