Maskenpflicht in der Schule

von MS Völs
11. September 2020

Angesichts des zuletzt drastischen Anstiegs von Corona-Neuinfektionen wurde seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulgebäuden verordnet. Die Maskenpflicht gilt innerhalb der Schule.

Während des Unterrichts darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden!

Anbei die Information im Wortlaut:

„Zusätzlich zu den in der Corona-Ampel für Schulen definierten Maßnahmen gilt ab Montag, 14.09.2020, für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS). Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann. Diese Maßnahme unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und trägt zur allgemeinen Prävention bei.“

Wir bitten Sie Ihr Kind mit einem Mund-Nasen-Schutz auszustatten!

Vielen Dank!